ERBRECHT
Persönliche Interessen stehen im Vordergrund


Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht. Wir übernehmen dabei die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall. Nach Eintritt von diesem stehen wir unseren Mandanten beratend, als auch, wenn nötig, gerichtlich vertretend zur Seite. Dabei stehen persönliche Interessen des Erblassers zu Lebzeiten sowie alle steuerlichen Aspekte stets im Vordergrund.

Unser Fachanwalt für Erbrecht in München berät Sie unter anderem in den folgenden erbrechtlichen Belangen:



  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
  • Gestaltung von Erbschaftsmodellen
  • Vermächtnisse
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Nachlassverwaltung
  • Nachlassinsolvenz
  • Nachlasspflegschaft
  • Internationales Erbrecht
  • Patiententestamente






Rechtsanwaltskanzlei Veauthier | Familienrecht, Einfühlungsvermögen | München

FAMILIENRECHT
Mit Ein­fühlungs­ver­mögen und Ver­han­dlungs­ge­schick

Das Familienrecht ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechtes, das die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten, Lebenspartnerschaften sowie der Familie gesetzlich regelt. Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Familienrecht braucht es einen Rechtsanwalt, der die Interessen des Mandanten mit Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick vertritt. Wir bearbeiten diesen rechtlichen Bereich mit großem Fingerspitzengefühl, um auf diese Weise persönliche Härten zu vermeiden.



Sie haben Fragen oder brauchen Beratung zum Familienrecht? Unser Fachanwalt steht Ihnen in folgenden Bereichen zur Seite:  



  • Scheidung
  • Unterhaltsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Gewaltschutz
  • Umgangsrecht
  • Zugewinn
  • Eheverträge
  • Namensrecht und Adoptionsrecht
  • Einkommensermittlung
  • Hausratsteilung
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Internationales Familienrecht