Fehler in ärztlichen Behandlungen können für den Patienten, aber auch für den Arzt weitreichende Folgen haben. Für den Patienten führen Behandlungsfehler oft zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit, die oft große physische und psychische, aber auch spürbare finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Für den Arzt können sich nachteilige berufliche Konsequenzen ergeben.
Diese Mandate erfordern bei der Ermittlung des vollständigen Sachverhaltes ein hohes Maß an Sachkenntnis, Vertrautheit mit medizinischen Fachausdrücken und eine Sensibilität im Umgang mit allen Verfahrensbeteiligten. Dabei kann ich mich auf einen langjährig erworbenen Erfahrungsschatz stützen.
Ich vertrete überwiegend Patienten und in Grenzfällen auch Ärzte in allen Fragen zu Aufklärungs- und/oder Behandlungsfehlern. Besonderes Augenmerk lege ich auf die Klärung der Frage nach dem objektiv richtigen Therapieansatz.
In diesem Zusammenhang ist besonders der kritische Umgang mit den Inhalten der Sachverständigengutachten, in denen die Entscheidung über den Ausgang einer haftungsrechtlichen Auseinandersetzung begründet liegt, gefordert.