Vereine nehmen in der Gesellschaft eine historisch gewachsene, wichtige Rolle ein. Besonders im Freizeit- und Sportbereich ist die Gründung bzw. die Mitgliedschaft in einem Verein für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit. Auch politische Parteien und ihre selbstständigen und unselbstständigen Untergliederungen sind am Vereinsrecht orientiert. Dies wird besonders deutlich bei Ausschließungsverfahren gegen Mitglieder einer politischen Partei aber auch bei der Überprüfung der Rechtsgültigkeit von Parteibeschlüssen gleich auf welcher Strukturebene. Im Recht der politischen Parteien werde ich häufig von politischen Mandatsträgern und Funktionären um Rat gebeten.
Auch bei der Klärung von Rechtsfragen im Wahlrecht (aktuell zur Zeit die durch ein Landratsamt als Rechtsaufsichtbehörde angekündigte Ungültigkeitserklärung einer Gemeinderatswahl in Oberbayern) angefangen bei der Aufstellungsversammlung eines Wahlvorschlagsträgers bis hin zur Prüfung der Wahlvorschläge durch den Wahlleiter und die durch den Wahlausschuss über die Zulassung von Wahlvorschlägen und deren Abänderungen gehören zu einem mir sehr vertrauten Rechtsgebiet. Auch die Tücken des in den Wahlgesetzen/Wahlordnungen vorgegebenen Fristen und Zeitfenster gehören zur Routine.
Auch das Recht der kommunalen Zweckverbände mit ihren komplizierten Zweckbestimmungen und den sich daraus ergebenden Tätigkeitsfeldern finden ihre grundsätzlichen Regelungen und damit weitreichenden Funktionen im Vereinsrecht. Häufig treten Probleme bei der Klärung der Legitimation und Zuständigkeit der Vereinsorgane auf. So kann ein Verbandsgeschäftsführer die Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts nur dann wirksam zur notarieller Urkunde erklären, wenn er sich dabei auf einen gültigen Beschluss der Verbandsversammlung oder eines sonst für diesen Rechtsakt zuständiges Vereinsorgan stützen kann.
Auch freiweilige Feuerwehren sind vereinsrechtlich strukturiert und organisiert und suchen häufig meinen Rat oder eine Schlichtung vereinsinterner Differenzen, die personeller und sachlicher Art sind.
Für die Organisation und den reibungslosen Ablauf des Vereinsleben ist eine rechtlich einwandfreie Satzung unverzichtbar.
Besondere Bedeutung und Behandlung hat die Gemeinnützigkeit für alle Vereine, wenn Spenden den überragenden Teil ihrer Einnahmen ausmachen. Auch die Haftung des Vereins gegenüber Dritten für sich selbst und seine Organe (Vorstände, Beiräte, besondere Vertreter etc.) berührt existenzielle Grundfragen innerhalb der Vereinsführung. Die Verweigerung der Entlastung von Vorständen und anderen Verantwortungsträgern innerhalb des Vereins und seiner Untergliederungen bereitet Schwierigkeiten, aus denen nur mit einem klaren zielgerichteten Konzept der weitere Weg in die Zukunft gewiesen werden kann.
Gerne stehe ich Ihnen mit meiner langjähriger auch forensischen Erfahrung beratend und mit der Führung der Vereinsangelegenheiten zur Seite.
Auch in allen anderen Rechtsfragen rund um den Verein, etwa einem Ausschlußverfahren habe ich große Sachkenntnis erwerben können. Auch in weiteren Rechtsfragen eines Vereins konnte in meiner langjährigen Praxis viel Erfahrung sammeln und weitergeben.
Weitere Schwerpunkte in diesem Rechtsbereich ist das Stiftungsrecht.