Die Besonderheit des Versicherungsrechts besteht darin, daß hier Verträge geschlossen werden, bei denen der Versicherungsnehmer in aller Regel hofft, die Gegenleistung des Versicherers nie in Anspruch nehmen zu müssen. Die versicherten Risiken sind meist schwerwiegend und dementsprechend einschneidend für das gesamte Leben.
Um so wichtiger ist daher das bereits bei Vertragsschluss mit der entsprechenden Umsicht vorgegangen wird, der Versicherungsvertrag „wasserdicht“ ist und die Leistung im Schadensfall schnell und umffassend gewährt. Wenigstens in diesem Bereich sollten dem Betroffenen keine weiteren Unannehmlichkeiten bevorstehen.
Mit langjähriger Erfahrung berate und vertrete ich Sie, als Versicherungsnehmer, bei allen Rechtsfragen in der privaten Unfallversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Krankenversicherung.
Gerade bei diese sog. Personenschadensversicherungen erleben Sie Ihren jeweiligen Vertragspartner, die Versicherungsgesellschaften, als Leistungsverweigerer unter Berufung auf
Mein Beratungsspektrum umfasst auch alle Fragen zu Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen sollen, etwa Lebensversicherungen und die sog. Direktversicherungen.
Aufgrund der Höhe der möglichen Schäden besteht natürlich auch für den Versicherer die unbedingte Notwendigkeit bereits bei Vertragsschluß die Versicherungsverträge so „wasserdicht“ zu gestalten, daß die versicherten Risiken exakt abschätzbar sind und das unternehmerische Risiko so minimiert werden.